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Abmahnung für Videostreaming Thema drucken
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Rolly8-HL Geschrieben am 09.12.2013 um 16:59
 #1 Beitrag drucken Top
Wäre es nicht langsam an der Zeit sich einen Server im Ausland zu suchen mit Mailadresse im Ausland etc. die diesen Gesetzen nicht unterliegen?
Webradio, Videostreaming etc. habe allmählich nur noch was mit Ab zocke, Verboten, Gesetze, Abmahnung zu tun.
Wer will oder kann da denn noch was machen was nicht gegen dem Gesetz verstößt.
Es werden hier Maßstäbe mit verschiedenen Gesetzen angewendet, Jugendschutz ganz Groß aber Bild.de kann sich fehlende Busenblitzer leisten.
Gruß Rolly8-HL
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Dat Tunes Geschrieben am 09.12.2013 um 17:14
 #2 Beitrag drucken Top
Nur weil man sich im Ausland dann einen Server nimmt, heißt dies noch nicht lange, das du nicht den Gesetzen hier unterliegst. Den Ausschlaggeben ist immernoch der Wohnsitz.

Wenn man eine Seite betreiben will mit Video oder Musik Content, muss man sich mit der Rechtslage vertraut machen, wer dies nicht macht, muss ebend damit rechnen, das er zur Kasse gebeten wird.

Zu deinen Busenblitzer wie zb. bei Bild.
Die Weibliche Brust ist kein Pornografisches Bild auch wenn diese Nackt dagestellt wird und unterliegt genau wie ein nackter Oberkörper keinen Jugendschutz und muss nicht Zensiert werden.
Da gibt es eine gleichstellung zwischen Mann und Frau, aber man könnte auch als Frau sagen, das ein durchtränierter Body als Pornografischer inhalt zu sehen ist. Das wurde so mal ander geregelt.

Aber kann sich einer die Bild vorstellen ohne den Netten Foto auf Seite 1, bestimmt der Hauptgrund, warum 80% die Bild nur kaufen Wink
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Rolly8-HL Geschrieben am 09.12.2013 um 17:27
 #3 Beitrag drucken Top

Zitat

Seite 1, bestimmt der Hauptgrund

Damit man besser vom Kleingendrucken und den Kurzmacheten die für die Menschen wichtig sind ablenken kann.
Aber davon abgesehen ich kann eine Seite betreiben von überall auf der Welt aus von jedem Internetkaffee aus mit einer Postadresse die gar nicht Real vorhanden sein brauch, da reicht schon eine Mailadresse die im Ausland angelegt ist.
Wie bitte greifen da die Deutschen Gesetze.

Zusammengefügt am 09. Dezember 2013 um 17:31:15:
Wieso kann ich meinen Beitrag eigentlich nicht ändern habe da einen Schreibfehler entdeckt.
Bearbeitet von Rolly8-HL am 09.12.2013 um 17:31
Gruß Rolly8-HL
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Dat Tunes Geschrieben am 09.12.2013 um 17:35
 #4 Beitrag drucken Top
Die kannst du machen, aber bei Angaben falscher Adresse machst du dich Strafbar und in dem Fall kommt sogar noch dazu, das der Vertrag nichtig ist und eine Urkundenfälschung somit untergehst.
Zum einen ist es Vorsätzlicher Betrug, auch wenn man das aus einen Internetkaffee macht usw., aber irgendwann kann ein kleiner Fehler schon das ganze System einbrechen lassen.
Zudem haben Internetcafes auch eine Videoüberwachung und durch PC ID usw. kann man ggf. auch die Person ausfindig machen, die das gemacht hat.

Ob nun die Staatsanwaltschaft wegen sowas eine Plakatfahndung veranlassen würde, steht da im Wald.
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Rolly8-HL Geschrieben am 09.12.2013 um 17:53
 #5 Beitrag drucken Top
LOL na sicher doch wenn ich das in Kanada mache weil ich da mal zu Besuch war,
mit Portable Stick etc. , ich weigere mir Vorzustellen das das Heute noch jemand wirklich Glaubt, es seiden man ist schon in Angst und Schrecken versetzt wie das gerne sein sollte.

Aber jetzt mal ganz Ehrlich wenn das so weiter geht werden viele die Gelegenheit nutzen (Webradio in Kanada) etwas ähnliches sich zu suchen wo man gegen solche Sachen auch gut geschützt ist.
Es ist nur eine Frage der Zeit den die Marktlücke ist da.
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Janilein Geschrieben am 09.12.2013 um 18:41
 #6 Beitrag drucken Top
Hmm ich weiss jetzt nicht wie intensiv ihr den Beitrag gelesen habt, aber wurden User Abgemahnt, die sich einen bestimmten Videostream lediglich angesehen haben, nicht betrieben und das ist schon mal ne richtige Hausnummer finde ich. Irgendwann wird man noch für das anschauen von YouTube Videos verklagt Smile

Zitat

Zusammengefügt am 09. Dezember 2013 um 17:31:15:
Wieso kann ich meinen Beitrag eigentlich nicht ändern habe da einen Schreibfehler entdeckt.


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Rolly8-HL Geschrieben am 12.12.2013 um 22:52
 #7 Beitrag drucken Top
Thomas Urmann: „Diese Abmahnwelle war erst der Anfang“

Kann mir nur vorstellen das diese Abmahnwelle Rechtswidrig ist.
Auf dieser Seite sind einige Videos und es sollen noch mehr kommen die man sich anschauen sollte.
http://www.wbs-law.de/abmahnung-files...ang-49126/

Zusammengefügt am 21. Dezember 2013 um 10:52:07:
Nachtrag:
Nach dem Bericht zur folge kann das schon kriminellen Hintergrund haben.
http://www.youtube.com/watch?v=Db6sSG...PQawfCFuAw

Zusammengefügt am 01. Januar 2014 um 13:10:18:
Nachtrag: Die 14 häufigsten Irrtümer im Redtube-Fall

In dem Sinne noch ein Erfolgreiches Jahr 2014!

Rolly8-HL R8HL Germany

Zusammengefügt am 16. Januar 2014 um 12:40:30:
Nachtrag:

Justizministerium sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung | Kanzlei WBS
Bearbeitet von Rolly8-HL am 16.01.2014 um 12:40
Gruß Rolly8-HL
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Jean-Paul Geschrieben am 16.01.2014 um 15:32
 #8 Beitrag drucken Top
Streaming ob Musik oder Videostreaming ist schon Ewitkeiten keine Urheberrechtsverletzung, nur das herunterladen und verbreiten ist eine Straftat
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Janilein Geschrieben am 20.01.2014 um 20:51
 #9 Beitrag drucken Top
Einen weiteren recht interessanten Beitrag dazu gibt es auf web.de
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